CO-Prüfung: warum keine feste Nachprüfungsfrist festgelegt ist
Keine BRL oder Gesetz schreibt einen festen Rhythmus für CO-Prüfungen an Gasverbrennungsgeräten vor. Was tatsächlich festgelegt ist — und was das für Ihre Verwaltung bedeutet.
BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungsschemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.
Installateure suchen oft nach einem festen Intervall für CO-Prüfungen — „alle so und so viele Jahre" — so wie das bei der Lecksuche an Kälteanlagen tatsächlich ausdrücklich in einer BRL steht. Für die CO-Prüfung an Gasverbrennungsgeräten besteht diese feste Nachprüfungsfrist nicht in den Zertifizierungsschemata selbst. Dieser Artikel erklärt, welche Regelung die CO-Prüfung tatsächlich festlegt, warum ein Rhythmus dabei bewusst außen vor bleibt, und was das in der Praxis für Ihr Arbeitsauftrags- und Prüfdossier bedeutet.
Welche BRL regelt die CO-Prüfung — und welche nicht
Eine häufig gemachte Verwechslung: CO-Prüfung wird manchmal locker mit „BRL 100" verknüpft, der Beurteilungsrichtlinie für Kältetechnik- und Klimaanlagenbetriebe (F-Gase, Kältemittel, Lecksuche — siehe BRL 100 in 2026: was ändert sich?). Das ist nicht die richtige Quelle. Arbeiten an gebäudegebundenen Gasverbrennungsgeräten (Zentralheizungskesseln, Gasdurchlauferhitzern, Gasöfen) fallen seit dem 1. April 2023 unter ein verpflichtendes Prozesszertifikat — damals über Artikel 1.35 des damaligen Bouwbesluit 2012, und seit der Einführung der Omgevingswet am 1. Januar 2024 fortgeführt über das Besluit bouwwerken leefomgeving, Artikel 6.45 Absatz 1 (Quelle: Informatiepunt Leefomgeving — Gasverbrennungsanlagen (opent in nieuw tabblad)). Die dafür vorgesehenen Zertifizierungsschemata: BRL 6000-25 von InstallQ und K25000 von Kiwa für Zentralheizungskessel und Gasdurchlauferhitzer (siehe auch CO-Personenzertifikat), und das Conformiteitsbeoordelingsschema NHK CBS 2021 speziell für Gaskamine und Gasöfen. BRL 100 spielt hier keine Rolle — das ist eine andere Richtlinie, für ein anderes Fachgebiet.
Warum steht kein fester Rhythmus in der BRL?
Wir haben den offiziellen Text von BRL 6000-25 (Version 10-07-2024, von InstallQ bindend erklärt, Quelle: installq.nl/files/brl/brl6000-25...pdf (opent in nieuw tabblad)) durchgesehen. Was darin tatsächlich steht:
- Kapitel 5 beschreibt Anforderungen an die Arbeiten selbst — darunter die CO-Messung im Aufstellungsraum (§5.2.6) — als Teil von Installation, Reparatur, Wartung oder Austausch eines Geräts.
- §9.2 Gültigkeitsdauer legt fest, dass das Betriebszertifikat maximal drei Jahre gültig ist, wonach die Zertifizierungsstelle es rechtzeitig auf Basis regulärer Folgeuntersuchungen erneuert (Audits des Betriebs, nicht einzelner Anlagen).
Was nicht darin steht: eine Verpflichtung, eine bereits geprüfte Anlage nach X Monaten oder Jahren erneut prüfen zu lassen. Die BRL regelt, wer die Arbeit ausführen darf und wie diese Arbeit ausgeführt werden muss, in dem Moment, in dem sie geschieht (Neubau, Wartung, Reparatur, Austausch) — nicht einen wiederkehrenden Prüfrhythmus losgelöst von dieser Arbeit. Das ist eine bewusste Entscheidung im Aufbau des Schemas, keine Auslassung, die wir hier mit einer educated guess ergänzen sollten.
Was bestimmt dann, wie oft geprüft wird?
In der Praxis läuft die CO-Kontrolle mit dem Wartungstermin des Geräts mit, und dieser Termin wird nicht von den Gasketelwet-Zertifizierungsschemata bestimmt, sondern von:
- Den Herstellervorschriften des Geräts — diese reichen von jährlich bis einmal alle zwei oder drei Jahre und sind oft eine Voraussetzung für die Garantie (Quelle: Kemkens — wie oft Zentralheizungskessel-Wartung? (opent in nieuw tabblad)).
- Dem Wartungsvertrag, den der Installateur mit dem Eigentümer abschließt — siehe auch unsere Checkliste und Arbeitsauftrags-Anforderungen dafür, was darin landen muss.
Es gibt also keine landesweit einheitliche „alle X Jahre"-Zahl, um sie in Software zu programmieren. Jedes Tool, das das dennoch als feste Vorgabe präsentiert, erfindet einen Rhythmus, der auf nichts basiert.
Was bedeutet das für Ihre Verwaltung?
Weil es keine feste Nachprüfungsfrist gibt, können Sie ein „nächste CO-Prüfung erwartet am"-Datum nicht automatisch berechnen lassen, ohne eine Quelle, die das belegen kann — Herstellervorschrift oder Wartungsvertrag, pro Anlage. Koldwerk berechnet deshalb bewusst KEIN automatisches Ablaufdatum für CO-Prüfungen; unser CO-Prüfungen-Modul hält die Prüfhistorie chronologisch und quellenbelegt pro Anlage fest (wer, wann, welche Werte, welches Ergebnis), sodass Sie — mit dem Wartungsvertrag oder der Herstelleranweisung zur Hand — selbst bestimmen, wann die nächste Prüfung stattfinden muss. Zwei Dinge, die Sie jedoch selbst festlegen können:
- Die Frequenz aus dem Wartungsvertrag als festes Feld pro Anlage, sodass Sie intern dennoch eine Erinnerung einrichten können — basierend auf dem, was Sie vereinbart haben, nicht auf einer erfundenen gesetzlichen Norm.
- Das BRL 6000-25 / K25000-Betriebszertifikat jedes Monteurs, der CO-Prüfungen durchführt, mit dem tatsächlichen Gültigkeitsdatum (max. 3 Jahre) aus diesem Zertifikat — siehe CO-Personenzertifikat.
Weiterlesen
- CO-Prüfung: Checkliste und was auf Ihrem Arbeitsauftrag stehen muss
- CO-Personenzertifikat: was Sie wissen müssen
- BRL 100 in 2026: Was ändert sich für Installationsbetriebe?
Haftungsausschluss: Dieser Artikel basiert auf dem offiziellen BRL-6000-25-Text (InstallQ, Version 10-07-2024), dem Besluit bouwwerken leefomgeving und öffentlichen Brancheninformationen, eingesehen an den in diesem Artikel genannten Daten. Zertifizierungsschemata und Regelungen können sich ändern. Fragen Sie die aktuellen Nachprüfungs- und Wartungsanforderungen für eine bestimmte Anlage bei InstallQ (opent in nieuw tabblad) oder Kiwa (opent in nieuw tabblad) nach, oder konsultieren Sie Ihre Herstellervorschrift. Keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss eine CO-Prüfung an einem Gasverbrennungsgerät wiederholt werden?
Es gibt keine feste, landesweit festgelegte Nachprüfungsfrist in BRL 6000-25 oder K25000. Die Frequenz ergibt sich in der Praxis aus der Herstellervorschrift des Geräts und/oder dem abgeschlossenen Wartungsvertrag. Fragen Sie die genaue Anforderung bei InstallQ oder Kiwa nach, oder konsultieren Sie die Herstelleranweisung.
Fällt die CO-Prüfung unter BRL 100?
Nein. BRL 100 betrifft Kältetechnik- und Klimaanlagen (F-Gase, Kältemittel). Die CO-Prüfung von Gasverbrennungsgeräten fällt unter ein anderes Zertifizierungsschema: BRL 6000-25 (InstallQ) oder K25000 (Kiwa) für Zentralheizungskessel und Gasdurchlauferhitzer, oder die NHK-Zertifizierung für Gaskamine und Gasöfen — auf Grundlage von Artikel 6.45 des Besluit bouwwerken leefomgeving.
Wie lange ist das BRL-6000-25-Betriebszertifikat gültig?
Maximal drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum (BRL 6000-25, §9.2). Das ist die Gültigkeitsdauer des Betriebszertifikats des Zertifikatsinhabers — keine Prüffrequenz für einzelne Anlagen.
Kann Software automatisch ein 'nächste CO-Prüfung erwartet am'-Datum berechnen?
Nur zuverlässig, wenn es eine konkrete Quelle für dieses Datum gibt, wie die Herstellervorschrift oder der Wartungsvertrag dieser bestimmten Anlage. Ohne eine solche Quelle würde Software einen Rhythmus erfinden, der nicht auf Regelung basiert — deshalb berechnet Koldwerk dies nicht automatisch.
Was muss ich dann rund um die CO-Prüfung festhalten?
Legen Sie pro Prüfung fest: welcher zertifizierte Monteur, welche Anlage, die gemessenen CO-Werte (unbelastet und belastet), das Checklisten-Ergebnis und das Endergebnis. Legen Sie außerdem die vereinbarte Wartungsfrequenz aus dem Vertrag fest, sodass Sie selbst eine interne Erinnerung einrichten können.