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Algemeen6 Min. LesezeitAktualisiert 11 augustus 2026

Besteht die Klimaanlagen-Prüfpflicht in den Niederlanden noch?

Nein — die periodische Prüfpflicht für Klima- und Heizungssysteme im Bbl ist zum 29. Mai 2026 entfallen. Was tatsächlich bestehen bleibt, und was Sie also nicht mehr als gesetzliche Pflicht verkaufen dürfen.

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Kurze Antwort: nein, nicht mehr. Die periodische Prüfpflicht für Klimaanlagen und für Heizungssysteme ist zum 29. Mai 2026 aus dem Besluit bouwwerken leefomgeving (Bbl) gestrichen worden. Wer heute noch eine „verpflichtende EPBD-Klimaanlagen-Prüfung" anbietet, verkauft eine Pflicht, die nicht mehr besteht.

Dieser Artikel stand hier zuvor mit der gegenteiligen Antwort. Das war unrichtig und wurde unten korrigiert.

Die alte Regel: Klasse 1 ab 12 kW

Unter der ersten Fassung der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), wie sie im Bouwbesluit 2012 verarbeitet war, galt eine Einteilung in Leistungsklassen für Klimaanlagen: Klasse 1 (12-45 kW), Klasse 2 (45-270 kW) und Klasse 3 (>270 kW). Systeme ab 12 kW Nennleistung fielen damit schon unter die Prüfpflicht. Das ist die Regel, die noch als „die Klimaanlagen-Prüfpflicht" herumgeistert.

Die Zwischenphase: 70 kW seit 2020

Seit dem 10. März 2020 war die Klasseneinteilung aufgegeben und galt ein einziger Schwellenwert: Prüfung verpflichtend für Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW, gemessen pro System und nicht über das Gebäude summiert. Die gesetzliche Grundlage stand in Artikel 6.37 des Besluit bouwwerken leefomgeving (Bbl), mit den Heizungssystemen in einem eigenen Paragrafen.

Das ist die Regel, die bis Mai 2026 galt — und die Sie noch auf vielen Websites und in Angebotsvorlagen finden.

Was sich zum 29. Mai 2026 geändert hat

Bei der Umsetzung von EPBD IV haben die Niederlande die Prüfparagrafen gestrichen, statt sie zu verschärfen. Das Besluit van 21 april 2026 (Stb. 2026, 103) (opent in nieuw tabblad) bestimmt in Artikel I, Teil AV wörtlich:

Paragraaf 6.5.2 en paragraaf 6.5.4 vervallen.

Paragraf 6.5.2 enthielt die Prüfung von Klimaanlagen (Artikel 6.37), Paragraf 6.5.4 die von Heizungssystemen (Artikel 6.42). Die Verordnung ist am 29. Mai 2026 in Kraft getreten. Beide Artikel stehen seitdem im konsolidierten Gesetzestext als entfallen.

Es gibt also keine Bbl-Grundlage mehr für eine periodische EPBD-Prüfung von Klima- oder Heizungssystemen, unabhängig von der Leistung. Die 70-kW-Schwelle ist nicht erhöht worden — die Pflicht, zu der diese Schwelle gehörte, gibt es nicht mehr.

Was tatsächlich bestehen bleibt

Das ist die wichtigste Nuance, denn es wird leicht zu viel gestrichen:

  • Die Prüfung von Feuerungsanlagen bleibt bestehen. Paragraf 6.5.3 des Bbl ist *nicht* gestrichen. Die SCIOS-Prüfung von Feuerungsanlagen bleibt also einfach bestehen. Das ist ein anderer Weg mit einem eigenen Scope.
  • Die F-Gase-Lecksuche steht hier vollständig los davon. Die folgt aus der europäischen F-Gase-Verordnung, nicht aus dem Bbl, und ist unverändert. Siehe F-Gase-Lecksuche: wie oft ist sie Pflicht?.
  • Die Gebäudeautomatisierung (GACS/BACS) ist eine eigene Pflicht mit einem eigenen Zeitplan und verschwindet nicht mit der Prüfpflicht mit.
  • Vertragliche Vereinbarungen bleiben bestehen. Haben Sie mit einem Kunden eine periodische Inspektion in einem Wartungsvertrag vereinbart, dann gilt diese Vereinbarung weiterhin — nur die gesetzliche Grundlage darunter ist weg.

Was bedeutet das für Ihren Installationsbetrieb?

Zwei Dinge, und sie gehen in die andere Richtung als bei den meisten Regeländerungen.

Kommerziell: Passen Sie Ihre Angebote und Texte an. Haben Sie EPBD-Klimaanlagen-Prüfungen mit dem Zusatz „gesetzlich verpflichtend" angeboten, dann stimmt das seit dem 29. Mai 2026 nicht mehr. Das ist nicht nur ein sachlicher Fehler, sondern auch eine irreführende Mitteilung gegenüber Ihrem Kunden. Die Arbeit selbst dürfen Sie natürlich weiterhin anbieten — als Dienstleistung, die Störungen vorbeugt und Energie spart, nicht als Pflicht.

Administrativ: Lassen Sie die Erfassung nicht stillstehen. Für Anlagen, bei denen Sie bereits Prüfungen durchgeführt haben, bleibt die Historie relevant für die Wartungsberatung und für das eigene Dossier des Kunden. Ein Anlagenverwaltungs-Modul, das Prüfdaten, Zertifikate und Ablaufdaten pro Anlage festhält, hält das zusammen — jetzt als vertragliche und kommerzielle Vereinbarung statt als gesetzliche Pflicht.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde am 11. August 2026 aktualisiert auf Basis von Stb. 2026, 103 und dem konsolidierten Text des Besluit bouwwerken leefomgeving. Regelungen können sich ändern, und die Ausarbeitung von EPBD IV läuft in Teilen noch weiter. Prüfen Sie bei Zweifeln über eine konkrete Anlage den aktuellen Stand bei RVO oder IPLO, oder holen Sie Rat ein.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Klimaanlagen-Prüfpflicht in den Niederlanden abgeschafft?

Ja. Das Besluit van 21 april 2026 (Stb. 2026, 103) lässt Paragraf 6.5.2 und 6.5.4 des Besluit bouwwerken leefomgeving zum 29. Mai 2026 entfallen. Damit ist die periodische Prüfpflicht sowohl für Klimaanlagen als auch für Heizungssysteme verschwunden, unabhängig von der Leistung.

Ab welcher Leistung muss ein Klimaanlagensystem jetzt geprüft werden?

Es gilt keine Leistungsschwelle mehr, weil die Pflicht selbst entfallen ist. Bis zum 29. Mai 2026 lag die Grenze bei mehr als 70 kW Nennleistung pro System; diese Bestimmung besteht nicht mehr.

Darf ich eine EPBD-Klimaanlagen-Prüfung noch als gesetzlich verpflichtend anbieten?

Nein. Seit dem 29. Mai 2026 besteht diese gesetzliche Pflicht nicht mehr, daher ist „gesetzlich verpflichtend" in einem Angebot oder auf einer Website unrichtig und irreführend gegenüber dem Kunden. Die Prüfung als Dienstleistung anzubieten dürfen Sie natürlich weiterhin — aufgrund von Störungsprävention und Energieeinsparung, nicht aufgrund einer Pflicht.

Ist die Prüfung von Feuerungsanlagen auch entfallen?

Nein. Nur Paragraf 6.5.2 (Klimaanlagen) und 6.5.4 (Heizungssysteme) sind entfallen. Paragraf 6.5.3, der die Prüfung von Feuerungsanlagen regelt, ist unverändert geblieben.

Ändert sich etwas an der F-Gase-Lecksuche?

Nein. Die Lecksuchepflicht folgt aus der europäischen F-Gase-Verordnung und steht völlig los vom Besluit bouwwerken leefomgeving. Diese Pflicht ist unverändert.

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