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F-gassen10 Min. LesezeitAktualisiert 21 augustus 2026

EU 517/2014 + 2024/573 erklärt für Monteure

Die europäische F-Gase-Verordnung in Praxissprache. Was ändert sich in 2024/573 gegenüber 517/2014? Was müssen Sie als Monteur in NL konkret tun? Praktischer Artikel ohne Rechtsjargon.

BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungs­schemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.

Von 2015 bis März 2024 galt die europäische F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014. Am 11. März 2024 wurde sie aufgehoben und durch (EU) 2024/573 ersetzt, die seitdem gilt und die Regeln an mehreren Stellen verschärft. Für Monteure, die täglich Arbeitsaufträge schreiben und Zylinder transportieren: Was ändert sich konkret?

Dieser Artikel fasst es in Praxissprache zusammen.

Was war noch mal (EU) 517/2014?

Die F-Gase-Verordnung regelt die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der EU. Drei Hauptpunkte:

1. Quote: wie viel F-Gas darf jedes Jahr auf den EU-Markt kommen. Sinkt alle paar Jahre. 2. Leckage-Anforderungen: wie oft Sie eine Lecksuche durchführen müssen (basierend auf dem CO₂-eq der Anlage). 3. Personenzertifizierung: nur zertifizierte Monteure dürfen F-Gase anfassen (NL: BRL 200).

In NL ist das über das Besluit activiteiten leefomgeving (Bal) mit der Omgevingsregeling umgesetzt — seit dem 1. Januar 2024 Nachfolger der Activiteitenregeling milieubeheer im Rahmen der Omgevingswet.

Was ändert sich in (EU) 2024/573?

### 1. Strengere Quotenkürzung

Die Quote, die Hersteller + Importeure liefern dürfen, sinkt auf circa 12 % des Niveaus von 2015 ab 2027, und auf circa 5 % ab 2030 (Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/573).

Für Monteure: R-410A und R-404A werden immer teurer + schwerer zu bekommen. Planen Sie Wartung + Retrofits entsprechend.

### 2. PFAS-Beschränkung

Viele F-Gase (HFKW) fallen unter die PFAS-Definition und geraten unter die PFAS-Beschränkung. Das betrifft vor allem:

  • R-1234yf (Auto-Klimaanlage) — zerfällt in der Atmosphäre zu Trifluoracetaten (TFA)
  • Komponentenersatzstoffe mit HFOs

Für Monteure: Der TFA-Wert im Regenwasser wird überwacht. Für Ihre tägliche Arbeit ändert sich wenig, aber bei großen Retrofits kann die PFAS-Diskussion die Wahl des Kältemittels beeinflussen.

### 3. Verbot von Kältemitteln mit sehr hohem GWP in neuen Systemen

Ab 2025 verboten in neuen Anlagen:

  • R-404A (GWP 3922) — bereits de facto ausgemustert, jetzt offiziell
  • R-410A in Single-Split <3 kg (ab 2025, GWP-Grenze 750) und in Split-Klimageräten/Wärmepumpen bis 12 kW (ab 2027, GWP-Grenze 150)
  • Mobile Klimaanlagen fallen nicht unter diese Verordnung — dafür gilt schon seit 2011/2017 ein eigenes GWP-Verbot über die MAC-Richtlinie (2006/40/EG)

Für Monteure: Neue Anlagen mit diesen Kältemitteln dürfen nicht mehr verkauft werden. Die Wartung bestehender Systeme bleibt bis zum Ende der Lebensdauer erlaubt — rechnen Sie aber mit stetig steigenden Kosten für R-410A beim Nachfüllen.

### 4. Verbesserte Leckage-Detektion

Für Anlagen > 500 Tonnen CO₂-eq ist eine automatische Leckerkennung Pflicht (war schon so), aber die Anforderungen an das Detektionssystem wurden verschärft: Sensoren müssen alle 12 Monate geprüft werden + ein Logbuch geführt werden.

Für Monteure: Kontrollieren Sie bei Großanlagen (Industrie, Supermärkte) die Sensor-Kalibrierung bei jedem Jahresservice.

### 5. Verpflichtende Schulung zu Alternativen

Personenzertifikate (in NL: BRL 200) müssen künftig auch explizit Kenntnisse über Alternativen mit niedrigem GWP (R-32, R-454B, R-744 CO₂, R-290 Propan) enthalten. Manche bestehenden Zertifikate müssen nachgeschult werden.

Für Monteure: Prüfen Sie Ihr BRL-200-Ablaufdatum + ob bei Ihrer Zertifizierungsstelle ein „Addendum 2024/573" verlangt wird.

Die 5 Lecksuche-Tabellen, die Sie kennen müssen

Nachfolgend der Unterschied zwischen 517/2014 und 2024/573 bei den Lecksuche-Frequenzen:

| Menge CO₂-eq | Lecksuche-Frequenz (2024/573) | Vorherige (517/2014) | |---|---|---| | < 5 Tonnen CO₂-eq | Nicht verpflichtend | Idem — auch 517/2014 begann bei 5 Tonnen | | 5 – 50 Tonnen CO₂-eq | 1× pro 12 Monate | Idem | | 50 – 500 Tonnen CO₂-eq | 1× pro 6 Monate | Idem | | ≥ 500 Tonnen CO₂-eq | Detektionssystem Pflicht, damit 1× pro 6 Monate | Idem |

Für Nachkontrollen nach einem gefundenen Leck: die Nachkontrolle darf frühestens 24 Stunden nach der Reparatur stattfinden (neu gegenüber 517/2014) und muss in jedem Fall innerhalb von 1 Monat erfolgen — diese Monatsfrist selbst ist unverändert.

CO₂-eq berechnen — schnelle Formel

Für alle, die es nicht immer parat haben:

CO₂-eq (kg) = Menge Kältemittel (kg) × GWP CO₂-eq (Tonnen) = Obiges / 1000

Beispiele:

  • 5 kg R-410A = 5 × 2088 = 10.440 kg CO₂-eq = 10,4 Tonnen CO₂-eq → 12-monatliche Lecksuche verpflichtend
  • 2 kg R-32 = 2 × 675 = 1.350 kg CO₂-eq = 1,4 Tonnen CO₂-eq → keine verpflichtende Lecksuche

Unsere F-Gas-Excel-Vorlage als kostenloser Download übernimmt diese Berechnung automatisch — drucken Sie sie aus und hängen Sie sie an die Wand.

Was sollten Sie heute tun?

1. Inventarisieren Sie Ihr Portfolio nach CO₂-eq. Welche Anlagen liegen nahe der 5-Tonnen-Schwelle? Planen Sie die nächsten Lecksuchen. 2. Prüfen Sie die BRL-200-Zertifikate aller Monteure + fragen Sie gegebenenfalls ein „2024/573-Addendum" bei Kiwa/STEK an. 3. Planen Sie die R-410A-Ausphasung für die Anlagen, die Sie voraussichtlich am längsten warten. Retrofit auf R-454B ist oft eine gute Alternative. 4. Bauen Sie eine lückenlose Kältemittelbilanz auf. Bei steigenden Preisen wird jedes Kilo, das „verloren geht", teurer. Das Kältemittelmodul von Koldwerk warnt automatisch bei jeder Abweichung von mehr als 0,01 kg.

Weiterlesen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist eine operative Zusammenfassung der F-Gase-Regulierung. Der offizielle Text von (EU) 2024/573 ist maßgeblich. Konsultieren Sie eur-lex.europa.eu (opent in nieuw tabblad) für die aktuellen Texte oder wenden Sie sich an einen F-Gase-Berater für spezifische Situationen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ich eine Lecksuche gemäß EU 2024/573 durchführen?

Unter 5 Tonnen CO₂-eq ist eine Lecksuche nicht verpflichtend. Bei 5–50 Tonnen ist das 1× pro 12 Monate, bei 50–500 Tonnen 1× pro 6 Monate. Über 500 Tonnen CO₂-eq ist ein automatisches Leckerkennungssystem Pflicht — mit diesem System gilt 1× pro 6 Monate statt der 1× pro 3 Monate, die sonst gelten würde.

Wie berechne ich das CO₂-eq einer Anlage?

CO₂-eq in kg berechnen Sie mit: Menge Kältemittel (kg) × GWP. Teilen Sie das Ergebnis durch 1000, um das CO₂-eq in Tonnen zu erhalten.

Wie viel F-Gas darf 2027 noch auf den EU-Markt kommen?

Die Quote, die Hersteller und Importeure liefern dürfen, sinkt deutlich: auf circa 12 % des Niveaus von 2015 ab 2027, und auf circa 5 % ab 2030 (Quelle: EHPA-Leitlinien auf Basis von Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/573).

Darf ich bestehende Systeme mit R-410A noch weiter warten?

Ja, die Wartung bestehender Systeme bleibt bis zum Ende der Lebensdauer erlaubt. Rechnen Sie aber mit stetig steigenden Kosten für R-410A beim Nachfüllen.

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