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F-gassen6 Min. LesezeitAktualisiert 27 juli 2026

F-Gase-Bußgelder: wie hoch sind die Beträge? (ILT-Tarife im Überblick)

Was kostet Arbeiten ohne F-Gase-Zertifikat wirklich? Die Beträge, die die ILT anwendet, mit Quelle, plus warum es keinen festen gesetzlichen Tarif gibt.

BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungs­schemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.

Wenn Sie nach „F-Gase Bußgeld Betrag“ suchen, stoßen Sie schnell auf Zahlen in Foren und Nachrichtenmeldungen — aber welcher Betrag stimmt wirklich, und wer bestimmt das? Dieser Artikel stellt die Zahlen mit Quelle zusammen und erklärt, warum es keine feste gesetzliche Tarifliste gibt.

Die Beträge, die Branchenquelle STEK nennt

STEK (Stichting Emissiepreventie Koudetechniek) meldet auf Grundlage von Aussagen der ILT zwei Standardbeträge für Verstöße rund um die F-Gase-Zertifizierung (Quelle: stek.nl, „ILT controleert F-gassen!“ (opent in nieuw tabblad) und „ILT handhaving vooral voor ZZP'ers zonder BRL100-certificaat“ (opent in nieuw tabblad)):

  • Personen (Monteure ohne gültiges [BRL 200-Personenzertifikat](/kennisbank/brl-200-f-gassen-persoonscertificaat)): 1.500 € pro Verstoß.
  • Unternehmen (ohne gültiges [BRL 100-/F-Gase-Betriebszertifikat](/kennisbank/stek-overzicht-bedrijfscertificaat)): 3.000 € pro Verstoß.

STEK weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass ein Unternehmen oder ein Monteur mehrmals ein Bußgeld erhalten kann, wenn wiederholt ohne gültiges Zertifikat gearbeitet wird — es ist also keine einmalige Obergrenze pro Unternehmen, sondern ein Betrag pro festgestelltem Verstoß.

Wichtige Anmerkung: Dies sind Zahlen, wie sie von STEK gemeldet werden, einer Branchen-Ausführungsorganisation, die eng mit der ILT zusammenarbeitet — keine von uns selbst auf ilent.nl aufgefundene, formell veröffentlichte Tarifliste. Auf der eigenen Interventionsstrategie-Seite der ILT (opent in nieuw tabblad) steht zwar, welche *Instrumente* eingesetzt werden (Zwangsgeldanordnung, Anordnung des Verwaltungszwangs, amtliches Protokoll, verwaltungsrechtliche Strafverfügung), aber keine festen Eurobeträge — der Inspektor bestimmt pro Verstoß die „am besten passende Intervention“ anhand einer Interventionsmatrix. Siehe auch unseren Artikel über ILT-Durchsetzungsinstrumente für die vollständige Erläuterung dieses Stufenmodells.

Prüfen Sie im Zweifel: Nehmen Sie für einen authentischen, aktuellen Betrag in Ihrer konkreten Situation Kontakt mit der ILT selbst auf (greenhousegases@ilent.nl) oder wenden Sie sich an STEK — die Standardbeträge können von der ILT angepasst werden und sind kein gesetzlich festgelegtes nationales Höchstmaß.

Warum gibt es keinen EU-weiten oder gesetzlich festen Betrag?

Die zugrunde liegende europäische F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 31, selbst Sanktionen festzulegen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind — aber die Verordnung selbst schreibt keine Eurobeträge vor. Jeder Mitgliedstaat füllt das national aus. In den Niederlanden läuft die Durchsetzung über die Wet milieubeheer und, bei schwereren oder wiederholten Verstößen, über die Wet op de economische delicten (WED). Das erklärt, warum Sie auf ilent.nl keine fertige Bußgeldtabelle finden: Der Betrag hängt vom gewählten Instrument ab (Bußgeld, Zwangsgeldanordnung, Strafverfügung oder OM-Verfahren) und vom Schweregrad der Sache.

Zur Veranschaulichung, wie groß die Bandbreite sein kann: Bei groß angelegter Quotenüberschreitung durch Hersteller/Importeure wendet die ILT Beträge an, die völlig losgelöst sind von den Beträgen für einzelne Installateure — so legte die ILT 2026 dem Chemiekonzern Chemours ein Zwangsgeld von 66,76 € pro Tonne zu viel in Verkehr gebrachtem CO₂-Äquivalent auf, mit einem Höchstbetrag von fast 20 Millionen € (Quelle: ilent.nl, März 2026 (opent in nieuw tabblad)). Dieser Betrag sagt nichts über die Installationspraxis aus, zeigt aber, dass „das ILT-Bußgeld für F-Gase“ keine feste Zahl ist — das Instrument und die Höhe unterscheiden sich je nach Art des Verstoßes und je nach Art des Verstoßenden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

  • Pro Monteur, nicht pro Unternehmen. Wenn drei Monteure ohne gültiges BRL-200-Zertifikat arbeiten, ist das Risiko theoretisch 3× der Personenbetrag — nicht einmal.
  • Zusätzlich zum Unternehmensrisiko. Ein Unternehmen ohne gültiges Betriebszertifikat riskiert den Unternehmensbetrag, unabhängig von eventuellen Bußgeldern pro Monteur.
  • Wiederholung eskaliert. Bei strukturellem oder vorsätzlichem Verstoß ist das Bußgeld nicht die Endstation — dann kommt das WED-Verfahren ins Bild, mit einer völlig anderen (höheren) Sanktionskategorie. Siehe ILT-Bußgelder F-Gase: Risiken ohne gültiges Zertifikat für die Erläuterung dieses Eskalationspfads.
  • Das Bußgeld ist meist nicht der größte Kostenposten. Reputationsschaden, Verlust Ihres STEK-/Kiwa-Gütezeichens und Haftung gegenüber dem Auftraggeber wiegen in der Praxis oft schwerer als der direkte Bußgeldbetrag.

Wie verhindern Sie, dass Sie diesen Betrag jemals zahlen müssen?

Schritt 1 — Führen Sie eine aktuelle Zertifikatsübersicht. Pro Monteur: Zertifikatsnummer, Kategorie, Ablaufdatum. Stellen Sie Erinnerungen weit vor dem Ablaufdatum ein, nicht erst am Tag selbst — eine Wiederholungsprüfung kostet Zeit.

Schritt 2 — Blockieren Sie Arbeitsaufträge bei einem abgelaufenen Zertifikat. Wenn ein Monteur nicht mehr gültig zertifiziert ist, darf kein Arbeitsauftrag mehr auf seinen Namen abgezeichnet werden. Im Benutzer- und Rollenmodul von Koldwerk ist das eine harte Blockade, keine Erinnerung, die ignoriert werden kann.

Schritt 3 — Prüfen Sie das Betriebszertifikat unabhängig von den Personenzertifikaten. Ein gültiges Betriebszertifikat ist eine eigenständige Anforderung, neben den individuellen BRL-200-Zertifikaten Ihrer Monteure.

Schritt 4 — Bewahren Sie Nachweise der Einhaltung auf. Arbeitsaufträge, Kältemittelbilanz und Lecksuche-Berichte bilden zusammen Ihre Verteidigung bei einer Inspektion. Siehe das Kältemittel-Modul für eine lückenlose Erfassung.

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Haftungsausschluss: Die genannten Beträge stammen von STEK und betreffen von ihnen gemeldete Standardbeträge der ILT; sie sind kein von uns selbst auf einer offiziellen ILT-Tarifliste verifizierter, gesetzlich festgelegter Betrag und können sich ändern. Nehmen Sie für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation Kontakt mit der ILT auf (greenhousegases@ilent.nl) oder holen Sie rechtlichen Rat über /contact ein.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das ILT-Bußgeld für einen Monteur ohne gültiges F-Gase-Personenzertifikat?

Branchenquelle STEK meldet einen Standardbetrag von 1.500 € pro Verstoß für einen Monteur ohne gültiges BRL-200-Zertifikat und gibt an, dass dieser Betrag bei wiederholtem Verstoß mehrmals auferlegt werden kann. Das ist kein von der ILT selbst veröffentlichter gesetzlicher Tarif; prüfen Sie bei der ILT (greenhousegases@ilent.nl) den aktuellen Stand für Ihre Situation.

Wie hoch ist das ILT-Bußgeld für ein Unternehmen ohne gültiges F-Gase-Betriebszertifikat?

Laut STEK wendet die ILT einen Standardbetrag von 3.000 € pro Verstoß an für ein Unternehmen ohne gültiges BRL-100-/F-Gase-Betriebszertifikat. Auch dieser Betrag ist nicht als fester Tarif auf ilent.nl selbst veröffentlicht und kann von Fall zu Fall abweichen.

Gibt es einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für F-Gase-Bußgelder in den Niederlanden?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/573 verpflichtet die Mitgliedstaaten (Art. 31), selbst „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen festzulegen, schreibt aber keine Eurobeträge vor. In den Niederlanden läuft die Durchsetzung über die Wet milieubeheer und, bei schwereren Fällen, die Wet op de economische delicten — die ILT bestimmt pro Verstoß das passende Instrument und den passenden Betrag anhand einer Interventionsmatrix, ohne veröffentlichte feste Tarifliste für Installateure.

Kann einem Unternehmen mehr als einmal ein Bußgeld auferlegt werden?

Ja. STEK weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen und Monteure mehrmals ein Bußgeld erhalten können, wenn wiederholt ohne korrektes oder gültiges Zertifikat gearbeitet wird — der Betrag gilt pro festgestelltem Verstoß, nicht als einmalige Obergrenze.

Sind die Bußgelder für große Unternehmen (wie Hersteller) dieselben wie für Installateure?

Nein, die unterscheiden sich stark. Bei Quotenüberschreitung durch einen Hersteller/Importeur kann die ILT ein Zwangsgeld auferlegen, das an die überschrittene Menge gekoppelt ist — so legte die ILT im März 2026 Chemours ein Zwangsgeld von 66,76 € pro Tonne zu viel in Verkehr gebrachtem CO₂-Äquivalent auf, mit einem Höchstbetrag von fast 20 Millionen €. Das ist ein anderer Durchsetzungsweg (Quotendurchsetzung) als die Standardbeträge für Installateure ohne Zertifikat.

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