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F-gassen8 Min. LesezeitAktualisiert 21 augustus 2026

Neue F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) — was ändert sich für Sie?

Der Nachfolger der Verordnung 517/2014 ist im März 2024 in Kraft getreten. Quoten gesenkt, neue Verbote für Kältemittel mit hohem GWP. Was sollten Sie jetzt planen?

BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungs­schemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.

Am 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten — der Nachfolger der alten F-Gase-Verordnung 517/2014. Für den niederländischen Installateur bedeutet das: schärfere Quoten, neue Verbote und — langfristig — eine Verschiebung hin zu natürlichen Kältemitteln.

Das Quotensystem wird strenger

Das Quotensystem regelt, wie viele F-Gase pro Jahr in der EU auf den Markt kommen dürfen, ausgedrückt in CO₂-Äquivalent. Die neue Verordnung senkt diese Quote schrittweise auf nahezu null bis 2050 — verglichen mit 2015 eine Reduktion von 95 %+.

Was Sie in der Praxis merken: Die Preise von R-410A und R-134a steigen in den kommenden Jahren erheblich. Ab 2032 darf jungfräuliches R-410A und R-134a in stationären Kälteanlagen (ausgenommen Kaltwassersätze) nicht mehr für Wartung oder Service verwendet werden; ab dann ist nur noch recyceltes/zurückgewonnenes Material erlaubt. Tipp: Bauen Sie einen eigenen Bestand an zurückgewonnenem Kältemittel auf durch konsequente RÜCKGEWINNUNGS-Buchungen — zurückgewonnenes Material zählt nicht zur Quote und wird bald Gold wert sein.

Verbote für neue Anlagen

Die Verordnung verbietet nicht rückwirkend — bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und gewartet werden. Neue Anlagen müssen jedoch strengere GWP-Grenzen einhalten:

  • Bereits seit 2022 (erweitert 2025): stationäre gewerbliche Kühlung (Supermärkte, Restaurants) mit GWP ≥ 150 darf nicht mehr neu auf den Markt kommen — das galt schon vor dieser Verordnung und wird fortgesetzt, kein neuer Schritt ab 2026.
  • Ab 2025: neue Single-Split-Klimaanlagen <3 kg Füllmenge müssen ein Kältemittel mit GWP < 750 haben.
  • Ab 2027: neue Split-Klimaanlagen/Wärmepumpen (Luft-Wasser) bis 12 kW müssen GWP < 150 haben.
  • Ab 2029: dasselbe gilt für Luft-Luft-Systeme bis 12 kW; Split-Systeme über 12 kW folgen mit GWP < 750 (und ab 2033 weiter auf GWP < 150).

Für einen Installateur bedeutet das: beraten Sie Kunden schon jetzt über natürliche Kältemittel, besonders bei Investitionsentscheidungen, die sich in den kommenden 5 Jahren amortisieren müssen. Eine R-410A-Anlage, die 2026 noch geliefert werden darf, ist 2032 ein Problem, wenn die Servicepreise explodieren.

Lecksuche-Frequenzen bleiben (weitgehend) gleich

Die 5-Tonnen-CO₂-Äq-Grenze aus der alten Verordnung bleibt bestehen:

  • >5 Tonnen CO₂-Äq: jährliche Lecksuche Pflicht.
  • >50 Tonnen: halbjährlich.
  • >500 Tonnen: vierteljährlich.
  • Mit montiertem Leckerkennungssystem dürfen sich die Frequenzen verdoppeln (jährlich → alle 2 Jahre usw.).

Was das je Kältemitteltyp konkret bedeutet — und die Rechenbeispiele für R-32, R-410A und R-404A — steht in F-Gase-Lecksuche: wie oft ist sie Pflicht?. Bei Koldwerk berechnen wir automatisch die CO₂-Äq-Füllmenge pro Anlage auf Basis der GWP-Tabelle und erzeugen den richtigen Erinnerungszyklus. Siehe das Modul Kältemittel für die Berechnung pro Anlage.

Was sollten Sie jetzt praktisch tun?

1. Inventarisieren: welche Anlagen laufen noch mit R-410A, R-404A oder R-134a? Das sind Ihre künftigen Problemfälle. 2. Retrofits planen: für R-410A-Anlagen gibt es Retrofit-Pfade zu R-454B (GWP 466) — nicht immer technisch ideal, aber eine Quotenersparnis. 3. Recycling als Grundsatz: machen Sie RÜCKGEWINNUNG zum Standardprotokoll bei jeder Wartung. Nicht nur bei der Außerbetriebnahme. 4. Weiterbildung: die BRL-200-Rezertifizierung enthält ab 2026 zusätzliche Module zu natürlichen Kältemitteln. Planen Sie das ein. 5. Kundenkommunikation: stellen Sie eine kurze Erklärung zu GWP und der Verordnung auf Ihre Website und in Ihre Angebote. Endkunden haben Anspruch auf Klarheit über die Zukunftssicherheit ihrer Investition.

Weiterlesen

Haftungsausschluss: diese Zusammenfassung basiert auf der Verordnung (EU) 2024/573 (opent in nieuw tabblad) und ergänzenden Durchführungsakten. Detailumsetzungen über NEN, Kiwa und die Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) können sich ändern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Verordnung (EU) 2024/573?

Die neue europäische F-Gase-Verordnung, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist und die Verordnung 517/2014 ersetzt. Sie senkt die HFKW-Quoten weiter, führt neue Produktverbote für Kältemittel mit hohem GWP ein und bereitet den Markt auf eine weitere Verschiebung zu natürlichen Kältemitteln vor.

Was ändert sich gegenüber EU 517/2014?

Ein strengerer Phase-down hin zu einer nahezu vollständigen Ausphasierung von HFKW bis 2050. Neue Verbote für bestimmte Segmente: Split-Klimaanlagen/Wärmepumpen bis 12 kW dürfen ab 2027 (Luft-Wasser) bzw. 2029 (Luft-Luft) kein Kältemittel mit GWP ≥150 mehr enthalten; Anlagen über 12 kW folgen 2029 (GWP ≥750) und 2033 (GWP ≥150). Die Berichtspflicht wird auf mehr Marktteilnehmer ausgeweitet. Keine rückwirkenden Änderungen — bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.

Welche Kältemittel werden verboten?

Kein Kältemittel wird generell verboten. Ab 2027 (Split-Klimaanlagen/Wärmepumpen Luft-Wasser bis 12 kW) und 2029 (Luft-Luft bis 12 kW, sowie Anlagen >12 kW bei GWP ≥750) gelten jedoch zunehmend strengere GWP-Grenzen (GWP <150 bzw. <750) für neue Geräte — das schließt R-410A (GWP 2.088) und R-404A (GWP 3.922) langfristig für diese Segmente aus. Service und Nachfüllen bestehender Anlagen bleibt erlaubt.

Wann treten die Quotenkürzungen in Kraft?

Die großen Kürzungen fallen in die Zeiträume 2027-2029 (Quote sinkt auf rund 12 % der 2015-Basislinie) und 2030-2032 (auf rund 5 %) — gegenüber rund 24 % in 2025-2026, also fast eine Halbierung. Kältemittel mit hohem GWP zehren die Quote überproportional auf, weshalb Lieferanten früher damit aufhören. Praktischer Effekt: R-410A und R-404A werden 2026-2027 knapper und teurer.

Was sollte ich heute schon tun?

Inventarisieren Sie Ihr Anlagenportfolio nach Kältemitteltyp (welche Anlagen laufen mit R-410A/R-404A?). Planen Sie Austauschgespräche mit Kunden, bei denen das Lebensende absehbar ist. Für Neubauten: setzen Sie auf R-32, R-454B oder natürliche Kältemittel (R-290, R-744).

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