Neue F-Gase-Zertifizierung A1/A2/B/C 2026
Neue F-Gase-Kategorien A1/A2/B/C/D/E ersetzen die alten I/II/III/IV. Was ändert sich für Ihre Monteure vor der Frist 12. März 2029? Lesen Sie den kompletten Leitfaden.
BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungsschemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.
Die europäische F-Gase-Regulierung hat 2024 eine tiefgreifende Aktualisierung erhalten. Neben der bekannten Verordnung (EU) 2024/573 — der Nachfolgerin von EU 517/2014 — gibt es eine neue Durchführungsverordnung, die unmittelbar etwas betrifft, das jeder Monteur in seiner Geldbörse oder seinem Ordner hat: das Personenzertifikat. Die alten Kategorien I, II, III und IV aus BRL 200 werden durch ein neues Schema mit sechs Kategorien ersetzt: A1, A2, B, C, D und E.
Die Frist für den vollständigen Umstieg ist der 12. März 2029. Das klingt großzügig, aber für Betriebe, die jetzt schon Monteure für eine Verlängerungsprüfung in der Planung haben, ist es gut zu wissen, was sich genau ändert, welche Kategorie welcher alten Kategorie entspricht und ob ein bestehendes Zertifikat gültig bleibt.
Dieser Artikel stellt alles zusammen — auf Basis der veröffentlichten europäischen Gesetzgebung, der niederländischen Umsetzung über CIBV, IBKI, STE Examenbureau, PBNA, STEK und Bepect B.V. sowie der bekannten Planung dieser Zertifizierungsstellen.
Warum ein neues Kategoriensystem?
Die alten Kategorien I bis IV stammen aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 — dem Durchführungsrechtsakt, der die Personenzertifizierung unter der vorherigen F-Gase-Verordnung (EU 517/2014) regelt. Diese Einteilung war funktional, hatte aber einige Nachteile:
- Kategorie I gab unbegrenzte Befugnis für alle Anlagengrößen, sagte aber wenig über die Kompetenz im Umgang mit bestimmten Kältemitteln aus.
- Kategorie III und IV waren in der Praxis selten als eigenständiges Zertifikat im Umlauf — viele Monteure machten direkt Kategorie I oder II.
- Mit dem Aufkommen von Niedrig-GWP- und natürlichen Kältemitteln (R-32, R-454B, R-290, R-744) bestand Bedarf an einer Kategorie, die speziell das sichere Arbeiten mit A2L- und A3-flüchtigen Stoffen abdeckt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 vom 6. September 2024, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, ersetzt EU 2015/2067 vollständig und führt das Schema A1/A2/B/C/D/E ein. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens, und die neue Struktur muss vor dem 12. März 2029 vollständig umgesetzt sein.
Was bedeuten A1, A2, B, C, D und E?
Das ist die wichtigste Richtigstellung gegenüber dem, was man online oft antrifft: B und C sind keine Neugruppierung der alten Tätigkeits-Kategorien III und IV. Das neue Schema trennt zwei Dinge, die früher durcheinandergingen: die Befugnis für F-Gase/Kohlenwasserstoffe nach Füllmenge (A1/A2) und eigenständige Zertifikate je alternativem Kältemitteltyp (B für CO₂, C für Ammoniak). Die Tätigkeitsbeschränkungen der alten Kategorien III und IV leben in den neuen Kategorien D und E fort.
Kategorie A1 — Vollständig qualifiziert (F-Gase + Kohlenwasserstoffe)
A1 ist die umfassendste Kategorie für F-Gase und Kohlenwasserstoffe. Ein Monteur mit A1 darf alle Tätigkeiten an allen ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen ausführen, die F-Gase oder Kohlenwasserstoffe enthalten — unabhängig von der Füllmenge. A1 ist der Nachfolger der alten Kategorie I.
Kategorie A2 — Kleinere Anlagen (F-Gase + Kohlenwasserstoffe)
A2 deckt Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von maximal 3 kg (nicht hermetisch) oder 6 kg (hermetisch geschlossen, als solche gekennzeichnet) ab. Vergleichbar mit der alten Kategorie II.
Kategorie B — CO₂-Anlagen
B ist ein neues, eigenständiges Zertifikat für alle Tätigkeiten an Anlagen mit Kohlendioxid (CO₂/R-744) als Kältemittel, unabhängig von der Füllmenge. Es gibt kein Äquivalent unter den alten Kategorien — dieses Zertifikat existierte nicht als eigenes Schema unter I/II/III/IV.
Kategorie C — Ammoniak-Anlagen
C ist ein neues, eigenständiges Zertifikat für alle Tätigkeiten an Anlagen mit Ammoniak (NH₃/R-717) als Kältemittel, unabhängig von der Füllmenge. Auch hierfür gab es kein eigenes Äquivalent unter den alten Kategorien.
Kategorie D — Ausschließlich Rückgewinnung
D deckt ausschließlich die Rückgewinnung von Kältemittel aus Anlagen bis 3 kg (oder 6 kg hermetisch) ab. Das ist der Nachfolger der alten Kategorie III.
Kategorie E — Ausschließlich Lecksuche
E deckt ausschließlich die Lecksuche ab, ohne den Kältemittelkreislauf zu öffnen — ohne kg-Grenze. Das ist der Nachfolger der alten Kategorie IV.
| Alt | Neu | Befugnis | |---|---|---| | Kategorie I | A1 | Alle Tätigkeiten, F-Gase/Kohlenwasserstoffe, alle Anlagen | | Kategorie II | A2 | Alle Tätigkeiten, F-Gase/Kohlenwasserstoffe, ≤ 3 kg / 6 kg hermetisch | | *(neu, kein altes Äquivalent)* | B | Alle Tätigkeiten, CO₂-Anlagen, unabhängig von der Füllmenge | | *(neu, kein altes Äquivalent)* | C | Alle Tätigkeiten, Ammoniak-Anlagen, unabhängig von der Füllmenge | | Kategorie III | D | Ausschließlich Rückgewinnung, ≤ 3 kg / 6 kg hermetisch | | Kategorie IV | E | Ausschließlich Lecksuche, keine kg-Grenze |
Bleibt ein bestehendes BRL-200-Zertifikat gültig?
Teilweise — bestehende Zertifikate behalten ihre nominale Gültigkeitsdauer, jedoch mit einer harten Enddatum-Grenze. Ein Monteur, der 2023 die Kategorie I mit einem Gültigkeitsdatum von 2028 erworben hat, muss nicht früher verlängern. Die Übergangsregelung in EU 2024/2215 bestimmt, dass:
- Alle vor dem Übergang nach dem alten Schema (I/II/III/IV) ausgestellten Zertifikate bis zu ihrem eigenen Ablaufdatum gültig bleiben — jedoch spätestens bis zum 12. März 2029. An diesem Datum erlischt jedes noch nicht umgestellte Zertifikat des alten Schemas automatisch, auch wenn das eigene Gültigkeitsdatum später läge (etwa bei einem lange laufenden Kategorie-I-Zertifikat).
- Seit dem 29. März 2026 stellen Zertifizierungsstellen keine neuen Zertifikate oder Verlängerungen mehr nach dem alten Schema aus — nur noch nach dem neuen Schema A1/A2/B/C/D/E.
- Verlängerung oder Neuausstellung erfolgt seitdem also immer nach dem neuen Schema A1/A2/B/C.
Praktische Konsequenz: Verlängert ein Monteur 2027 seine Kategorie II, bekommt er dafür ein A2-Zertifikat zurück — nicht erneut eine Kategorie II. Verwaltungstechnisch sind A2 und Kategorie II für niederländische Arbeitsaufträge und Audits gleichwertig. Ein Monteur mit einem lange laufenden Kategorie-I-Zertifikat (etwa gültig bis 2031) muss aber trotzdem vor dem 12. März 2029 auf A1 umgestiegen sein, auch ohne einen natürlichen Verlängerungsmoment.
Was ändert sich inhaltlich an den Prüfungen?
Das neue Prüfungswesen legt mehr Gewicht auf drei Bereiche, die im alten Schema unterbelichtet waren:
1. A2L-Kältemittel
R-32 ist seit Jahren das meistgenutzte Kältemittel in Single-Split-Klimaanlagen. Es ist ein A2L-Stoff — leicht entflammbar. Die Prüfung für A1 und A2 enthält künftig verpflichtende Module zu den Installationsanforderungen für A2L (Lüftungsanforderungen, Mindestraumgröße, Rohrleitungsspezifikationen, Leckerkennungsanforderungen). Monteure, die jahrelang nur mit R-410A gearbeitet haben, werden hier einen Teil dazulernen.
2. Quantitative Berechnungen
Wo die alte Prüfung sich mitunter mit qualitativem Verständnis begnügte, verlangt das neue Schema auch Rechenfertigkeiten: das CO₂-Äquivalent auf Basis von Kältemitteltyp und Füllmenge berechnen, die richtige Lecksuche-Frequenz bestimmen und das Anlagenlogbuch korrekt führen. Das schließt an die Logbuchpflicht an, die die F-Gase-Verordnung auferlegt.
3. Rückgewinnung als Kernkompetenz
Sowohl bei A1 als auch bei A2 ist die Rückgewinnung ein schwerer gewichteter Bestandteil geworden. Zu Recht: Unter EU 2024/573 wird recyceltes und zurückgewonnenes Kältemittel strategisch wichtiger, je weiter die Hoch-GWP-Quoten abgebaut werden.
Was müssen Sie als Betrieb jetzt konkret tun?
Die Frist ist der 12. März 2029, aber bis 2028 zu warten ist unklug. Die Prüfungsplanung bei den Zertifizierungsstellen ist in Stoßzeiten monatelang ausgebucht, und ein Monteur, der 2028 seine Kategorie I verlängert und erst im April 2029 — nach dem Übergang — eine Prüfung ablegen kann, kann technisch gesehen eine Lücke in seiner Befugnis bekommen.
Schritt 1: Erstellen Sie eine Zertifikatsinventur
Stellen Sie je Monteur zusammen: welche Kategorie hat er, wann läuft sie ab und für welche Arbeiten braucht er diese Befugnis? Auf dem Monteure-Reiter in Koldwerk werden Ablaufdaten automatisch nachgehalten, einschließlich Warnungen 90, 60, 30 und 7 Tage vor Ablauf.
Schritt 2: Bestimmen Sie, welche neue Kategorie Ihr Monteur braucht
Für die meisten Installationsbetriebe ist die Antwort einfach: Monteure mit Kategorie I bekommen A1; Monteure mit Kategorie II bekommen A2. Prüfen Sie, ob es bestimmte Arbeiten gibt, für die A1 zwingend notwendig ist — vor allem, wenn Sie an Anlagen mit mehr als 3 kg Füllmenge oder an gewerblichen Systemen arbeiten.
Schritt 3: Planen Sie die Verlängerung strategisch
Verlängern Sie möglichst vor dem 12. März 2029. Zertifizierungsstellen nehmen seit dem 29. März 2026 ausschließlich noch Prüfungen in der Einteilung A1/A2/B/C/D/E ab — eine Verlängerung nach dem alten Schema ist seitdem nicht mehr möglich.
Schritt 4: Sorgen Sie für A2L-Nachschulung
Auch ohne formale Verpflichtung ist es ratsam, Monteure mit überwiegend R-410A-Erfahrung jetzt schon in den A2L-Regeln nachzuschulen. Viele Anbieter bieten einen Tageskurs an, der an die erneuerte Prüfung anschließt.
Schritt 5: Aktualisieren Sie Ihre Verwaltung
Sobald ein Monteur ein Zertifikat nach dem neuen Schema hat, sorgen Sie dafür, dass die alte Zertifikatsnummer aktualisiert wird — einschließlich der neuen Kategoriebezeichnung (A1 statt I). Bei Audits ist es wichtig, dass die Kategorie in Ihrer Verwaltung mit dem übereinstimmt, was auf dem Zertifikat steht.
Wie steht es um das Betriebszertifikat?
Das F-Gase-Betriebszertifikat — Pflicht für jeden Installationsbetrieb, der mit F-Gasen arbeitet, unabhängig vom Personenzertifikat der Monteure — fällt unter einen eigenen Ablauf. Der Übergang des Personenzertifikat-Schemas berührt das Betriebszertifikat indirekt: Ein Betrieb muss weiterhin nachweisbar mindestens zwei Monteure mit gültigem Personenzertifikat beschäftigen. Sobald Monteure auf das neue Schema umsteigen, muss Ihre Betriebsverwaltung das nachhalten.
STEK-anerkannte Betriebe werden über die STEK-Jahresberichterstattung auch die neuen Zertifikatstypen nachweisen können müssen. Kiwa und STEK arbeiten an harmonisierten Auditkriterien für den Zeitraum 2026–2029.
Zeitachse im Überblick
| Zeitpunkt | Was geschieht | |---|---| | März 2024 | EU 2024/573 in Kraft; Rahmen für neue Durchführungsrechtsakte festgelegt | | September 2024 | EU 2024/2215 veröffentlicht: neues Personenzertifikat-Schema A1/A2/B/C/D/E | | 29. März 2026 | Niederländische Zertifizierungsstellen (CIBV, IBKI, STE Examenbureau, PBNA, STEK, Bepect B.V.) stellen keine neuen Zertifikate oder Verlängerungen mehr nach dem alten Schema aus — ab jetzt nur noch A1/A2/B/C/D/E | | 2027–2028 | Der Großteil der Verlängerungen läuft ab — muss ab dem 29. März 2026 bereits nach dem neuen Schema erfolgen | | 12. März 2029 | Harte Frist: alle noch verbleibenden alten I/II/III/IV-Zertifikate erlöschen, unabhängig von ihrem eigenen Ablaufdatum | | Nach März 2029 | Nur noch A1/A2/B/C/D/E-Zertifikate gültig |
Was, wenn Sie nichts tun?
Ein Monteur mit abgelaufener Kategorie II, der seine Prüfung erst nach März 2029 ablegt, bekommt ein A2-Zertifikat zurück. Das ist in Ordnung. Das Problem entsteht, wenn das Zertifikat abläuft, ohne dass eine Verlängerung geplant ist. Dann darf der Monteur Arbeitsaufträge für F-Gase-Anlagen nicht mehr abzeichnen — und damit wird jeder Arbeitsauftrag dieses Monteurs ungültig. Bei einer BRL-100-Jahreskontrolle ist das ein direkter Befund.
Koldwerk blockiert das Abzeichnen automatisch, sobald ein Zertifikat abgelaufen ist. Aber auch die beste Software hilft Ihnen nicht, wenn die Verlängerung nicht rechtzeitig geplant ist. Sorgen Sie dafür, dass Verlängerungen mindestens 3 Monate vor dem Ablaufdatum beantragt werden.
Weiterlesen
- BRL 200 F-Gase-Personenzertifikat erklärt — die bestehenden Kategorien und die Gültigkeitsdauer im Detail.
- F-Gase-Verordnung 2024/573: was ändert sich? — der breitere EU-Kontext, in den die neue Zertifizierung passt.
- F-Gase-Quote 2027: bereiten Sie Ihren Betrieb vor — wie die Quotenkürzungen die Praxis treffen.
- F-Gase-Lecksuche: wie oft ist sie Pflicht? — die CO₂-Äq-Schwellen und Frequenzen, die zu A1/A2 gehören.
- Bin ich logbuchpflichtig? — schnell prüfen, ob Ihre Anlagen unter die Logbuchpflicht fallen.
Haftungsausschluss: dieser Artikel basiert auf veröffentlichten EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EU) 2024/573 und Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215) und öffentlich angekündigten Übergangsplanungen niederländischer Zertifizierungsstellen (CIBV, IBKI, STE Examenbureau, PBNA, STEK, Bepect B.V.). Die genauen Prüfungsinhalte, die Planung und die Übergangsanforderungen werden von diesen anerkannten Zertifizierungsstellen festgelegt. Konsultieren Sie Ihre eigene Zertifizierungsstelle für die aktuellen Details und Tarife.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen den neuen F-Gase-Kategorien A1/A2/B/C und den alten I/II/III/IV?
Die neuen Kategorien (A1/A2/B/C/D/E) wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 eingeführt und ersetzen die alte Einteilung aus EU 2015/2067. A1 entspricht der alten Kategorie I (volle Befugnis, alle F-Gase und Kohlenwasserstoffe), A2 der Kategorie II (<3 kg, oder <6 kg hermetisch), D der Kategorie III (ausschließlich Rückgewinnung) und E der Kategorie IV (ausschließlich Lecksuche). B und C sind keine Neugruppierung der alten Tätigkeits-Kategorien, sondern neue, eigenständige Zertifikate je Kältemitteltyp: B für CO₂, C für Ammoniak (NH₃) — beide ohne kg-Grenze.
Bleibt ein bestehendes BRL-200-Zertifikat auf Kategorie I oder II nach 2026 gültig?
Teilweise. Bestehende Zertifikate nach dem alten Schema (I/II/III/IV) bleiben bis zum eigenen Ablaufdatum gültig — jedoch spätestens bis zum 12. März 2029. An diesem Datum erlöschen alle noch nicht umgestellten alten Zertifikate automatisch, auch wenn ihr eigenes Gültigkeitsdatum später läge. Außerdem stellen Zertifizierungsstellen seit dem 29. März 2026 keine neuen Zertifikate oder Verlängerungen mehr nach dem alten Schema aus — nur noch nach A1/A2/B/C/D/E. Ein Monteur mit einem bis 2028 gültigen Zertifikat der Kategorie I muss also nicht früher verlängern, muss aber in jedem Fall spätestens am 12. März 2029 umgestiegen sein.
Wann muss mein Monteur auf das neue A1/A2-Schema umsteigen?
Die EU-Frist für den vollständigen Übergang ist der 12. März 2029. Die niederländischen Zertifizierungsstellen für dieses Personenzertifikat-Schema sind CIBV, IBKI, STE Examenbureau, Koninklijke PBNA, STEK und Bepect B.V. — sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach schon früher mit Prüfungen nach dem neuen Schema beginnen. Es ist ratsam, Verlängerungen, die 2027 oder 2028 auslaufen, jetzt schon einzuplanen, damit Sie direkt ein A1 oder A2 zurückbekommen statt einer Verlängerung nach dem alten Schema.
Muss ich als Betrieb meine Verwaltung an die neuen Kategorien A1/A2/B/C anpassen?
Ja, sobald Monteure Zertifikate nach dem neuen Schema erhalten. Die Kategoriebezeichnung auf dem Zertifikat (A1 statt I) muss mit dem übereinstimmen, was Sie in Ihrer Betriebsverwaltung führen. Bei einem BRL-100-Audit prüft der Auditor, ob die Kategorie in Ihrem System mit dem physischen oder digitalen Zertifikat übereinstimmt. Koldwerk erlaubt Verlängerung und Anpassung von Zertifikatsdaten über den Monteure-Reiter.