PED-Druckgeräteprüfung bei Kälteanlagen: wann gilt sie?
Wann fällt eine Kälteanlage unter die Druckgeräterichtlinie (PED) und was bedeutet das für CE-Kennzeichnung und Prüfung, unabhängig von STEK und F-Gasen.
BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungsschemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.
Eine Kälteanlage muss oft zwei ganz unterschiedlichen Regimen genügen: Die F-Gase-Verordnung und STEK/BRL 100 regeln Kältemittel, Leckverlust und die fachliche Eignung Ihres Betriebs — die Druckgeräterichtlinie (PED, 2014/68/EU) regelt etwas anderes: die Sicherheit des Druckbehälters und der Leitungen selbst, mit CE-Kennzeichnung und Prüfung als Ergebnis. Beide Regime können gleichzeitig für dieselbe Anlage gelten, und das führt in der Praxis regelmäßig zu Verwirrung. Dieser Artikel erklärt, wann die PED gilt und was das konkret bedeutet.
Was ist die PED und wann gilt sie für eine Kälteanlage
Die PED ist die europäische Richtlinie 2014/68/EU für Druckgeräte, seit dem 19. Juli 2016 vollständig anwendbar (NVKL (opent in nieuw tabblad)). In den Niederlanden ist die Richtlinie im Warenwetbesluit drukapparatuur 2016 (WBDA) und der dazugehörigen Warenwetregeling drukapparatuur umgesetzt.
Der Kern: Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar fallen unter die PED. Eine Kälteanlage arbeitet mit Kältemittel unter Druck in Leitungen, Kompressor, Kondensator und Verdampfer — und liegt damit praktisch immer über dieser 0,5-bar-Grenze. Das bedeutet, dass die PED zusätzlich zur F-Gase-Verordnung gilt, nicht anstelle davon (NVKL (opent in nieuw tabblad); Kiwa (opent in nieuw tabblad)).
Kategorie I bis IV: was die Einteilung bestimmt
Die PED teilt Druckgeräte über die Tabellen in Anhang II der Richtlinie ein, auf Basis einer Kombination aus Auslegungsdruck (PS), Volumen oder Leitungsdurchmesser und der Fluidgruppe des Kältemittels (Gruppe 1 = gefährliche Stoffe wie entzündliche oder toxische Mittel, Gruppe 2 = sonstige Stoffe). Je höher das Risiko, desto höher die Kategorie: I ist die niedrigste, IV die höchste. Geräte, die unter der niedrigsten Schwelle bleiben, fallen unter Artikel 4.3 ('gutes Handwerk') und brauchen keine CE-Kennzeichnung.
Welche Kategorie genau auf Ihre Anlage zutrifft, hängt vom konkreten Kältemittel, der Füllmenge und der Auslegung ab — das ist pro Anlage unterschiedlich. Prüfen Sie dies bei einer zugelassenen Stelle wie Kiwa (opent in nieuw tabblad) oder nutzen Sie das NVKL-infoblad (opent in nieuw tabblad), um die Kategorie einer konkreten Anlage zu bestimmen — eine fertige Tabelle mit allen Grenzwerten passt nicht zuverlässig in einen einzigen Absatz.
CE-Kennzeichnung: wer ist der 'Hersteller'
Wichtig für Installateure: Wer Einheiten zusammenbaut — zum Beispiel eine Innen- und eine Außeneinheit mit Leitungswerk zu einer Baugruppe verbindet — gilt unter der PED als Hersteller dieser Baugruppe, mit denselben Pflichten wie ein Hersteller von Druckgeräten, einschließlich CE-Kennzeichnung (NVKL (opent in nieuw tabblad)). Für Kategorie I wird die CE-Kennzeichnung ohne Kennnummer einer benannten Stelle angebracht; für Kategorie II bis IV muss die Kennnummer der Notified Body (NoBo) auf der Kennzeichnung stehen (Quelle: Kiwa (opent in nieuw tabblad)).
Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfung
Für Kategorie II bis IV ist während der Bauphase eine unabhängige Beurteilung durch eine benannte Stelle Pflicht. Für Kategorie III und IV gilt zusätzlich eine gesetzliche Keuring vóór Ingebruikname (KvI), durchgeführt von einer hierfür zugelassenen Prüfstelle oder einem betrieblichen Prüfdienst der Nutzer, mit einer Verklaring van Ingebruikneming (VvI) als Ergebnis — Grundlage: Artikel 21 des Warenwetbesluit drukapparatuur 2016 (WBDA 2016; das ursprüngliche Warenwetbesluit drukapparatuur aus 1999 ist zum 19. Juli 2016 aufgehoben und ersetzt worden) (Kiwa (opent in nieuw tabblad)).
Danach gilt eine periodische Wiederholungsprüfung, ebenfalls Pflicht unter dem WBDA 2016. Die konkreten Fristen werden per ministerieller Regelung je Gerätetyp festgelegt; in der Praxis wird häufig eine erste Wiederholungsprüfung vier Jahre nach Inbetriebnahme angesetzt, mit Folgefristen von in der Regel sechs Jahren, abhängig von der erwarteten Abnutzung der Anlage (Kiwa (opent in nieuw tabblad)). Prüfen Sie die genaue Frist für Ihre Anlage auf der Verklaring van Ingebruikneming selbst oder bei Ihrer Prüfstelle — das ist nicht bei jeder Anlage identisch. Die Nederlandse Arbeidsinspectie beaufsichtigt die Einhaltung dieser Prüfpflichten in der Nutzungsphase (NVKL (opent in nieuw tabblad)).
Die PED ersetzt weder STEK noch die F-Gase-Verordnung
Die drei Regime laufen nebeneinander und decken jeweils etwas anderes ab:
- F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Regelt Lecksuche, Kältemittel-Verwaltung und die Logbuchpflicht — siehe F-Gase-Verordnung erklärt.
- STEK / BRL 100. Regelt die fachliche Eignung und die Prozesszertifizierung Ihres Betriebs als Installateur — siehe STEK: das Betriebszertifikat in der Praxis.
- PED (2014/68/EU). Regelt die Auslegung, den Bau, die CE-Kennzeichnung und die Prüfung des Druckbehälters und der Leitungen selbst — unabhängig davon, wer das Kältemittel verwaltet.
Eine Anlage kann also gleichzeitig STEK-zertifiziert, F-Gase-logbuchpflichtig und PED-Kategorie III sein. Das sind drei getrennte Dossiers, nicht eins.
Dies in Ihrer Verwaltung festhalten
Die PED-Prüfung selbst führen Sie nicht selbst durch — das macht eine zugelassene Prüfstelle. Sinnvoll ist es aber, die Verklaring van Ingebruikneming, die PED-Kategorie und das nächste Wiederholungsprüfungsdatum pro Anlage festzuhalten, damit Sie nicht von einer losen Mappe abhängig sind. In Anlagenverwaltung halten Sie diese anlagenspezifischen Daten neben den Kältemittel- und Wartungsdaten fest; das Logbuch-Modul verfolgt, wann die nächste Prüfung oder Kontrolle erwartet wird.
Weiterlesen
- Europäische F-Gase-Verordnung 2024/573 erklärt
- STEK-Gütezeichen: das Betriebszertifikat in der Praxis
- Kältemittelbilanz: praktischer Leitfaden
Haftungsausschluss: dieser Artikel ist eine Einführung in einfacher Sprache und keine erschöpfende juristische Analyse. Die genaue PED-Kategorie, die Prüffristen und die Pflichten hängen von Ihrer spezifischen Anlage ab (Kältemittel, Füllmenge, Auslegungsdruck) und werden per ministerieller Regelung festgelegt. Lassen Sie die Kategorieeinteilung und das Prüfregime Ihrer Anlage stets durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle wie Kiwa feststellen, oder fragen Sie bei Zweifeln über /contact um Rat.
Häufig gestellte Fragen
Fällt meine Kälteanlage unter die PED?
So gut wie immer: Die Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) gilt für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck über 0,5 bar, und Kälteanlagen arbeiten mit Kältemittel unter Druck in Leitungen und Komponenten — also oberhalb dieser Grenze (Quelle: NVKL, Kiwa). Die genaue Kategorie hängt vom Kältemittel, der Füllmenge und dem Auslegungsdruck ab.
Wann gelte ich als Installateur unter der PED als 'Hersteller'?
Wenn Sie eigenständige Einheiten zu einer Baugruppe zusammenbauen, zum Beispiel eine Innen- und eine Außeneinheit mit Leitungswerk verbinden, gelten Sie unter der PED als Hersteller dieser Baugruppe — mit denselben Pflichten wie ein Hersteller, einschließlich CE-Kennzeichnung (Quelle: NVKL).
Was ist der Unterschied zwischen der PED und STEK oder der F-Gase-Verordnung?
Die F-Gase-Verordnung regelt Lecksuche und Kältemittel-Verwaltung, STEK/BRL 100 regelt die fachliche Eignung Ihres Betriebs, und die PED regelt die Auslegung, die CE-Kennzeichnung und die Prüfung des Druckbehälters und der Leitungen selbst. Es sind drei getrennte Regime, die gleichzeitig für dieselbe Anlage gelten können.
Ist eine Keuring vóór ingebruikname (KvI) immer Pflicht?
Nein. Eine gesetzliche KvI durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle gilt für Druckgeräte der Kategorie III und IV, mit einer Verklaring van Ingebruikneming als Ergebnis (Art. 21 Warenwetbesluit drukapparatuur 2016). Für niedrigere Kategorien gelten leichtere oder keine Prüfanforderungen — prüfen Sie dies bei einer zugelassenen Stelle wie Kiwa.
Wie oft muss ein Druckgerät wiederholt geprüft werden?
Für Kategorie III und IV ist eine periodische Wiederholungsprüfung Pflicht unter dem Warenwetbesluit drukapparatuur 2016 (WBDA 2016); die genaue Frist wird je Gerät per ministerieller Regelung festgelegt. In der Praxis werden häufig vier Jahre für die erste Wiederholungsprüfung angesetzt und danach etwa sechs Jahre, aber prüfen Sie die genaue Frist immer auf Ihrer Verklaring van Ingebruikneming oder bei Ihrer Prüfstelle.