Kältemittel zurückgewinnen: die Regeln, das Zertifikat und die Bilanz
Bei Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme muss Kältemittel zurückgewonnen werden — nicht abgelassen. Wer das darf, was damit geschieht, und wie Sie das lückenlos in Ihrer Bilanz festhalten.
BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungsschemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.
Kältemittel entweichen zu lassen ist nicht nur schlecht fürs Klima — es ist verboten. Die F-Gase-Verordnung verlangt, dass Sie F-Gase zurückgewinnen, statt sie abzublasen. Für den Kältetechnik-Installateur ist die Rückgewinnung damit keine isolierte Handlung, sondern ein fester Bestandteil jedes Eingriffs, bei dem das System geöffnet wird. Dieser Artikel stellt die Regeln, die Zertifikatsanforderungen und die Verwaltung zusammen.
Das Verbot des Ablassens
Der Kern ist einfach: F-Gase dürfen nicht bewusst in die Atmosphäre abgelassen werden. Bei Wartung, Reparatur und am Ende der Lebensdauer einer Anlage muss das Kältemittel von zertifiziertem Personal zurückgewonnen werden. Dies steht in der F-Gase-Verordnung und gilt für alle gefluorierten Treibhausgase — die gängigen HFKW (R-410A, R-404A, R-134a) sowie die HFO/HFKW-Gemische (R-32, R-454B). Für natürliche Kältemittel wie R-290 (Propan) gilt das F-Gase-Regime nicht, aber dort gelten durchaus andere Sicherheitsregeln.
Wer darf zurückgewinnen?
Die Rückgewinnung ist einem Monteur mit gültigem F-Gase-Personenzertifikat (BRL 200) vorbehalten, der bei einem Unternehmen mit F-Gase-Betriebszertifikat tätig ist. Die Kategorie des Personenzertifikats bestimmt, welche Arbeit erlaubt ist — von Lecksuche bis zu vollständiger Rückgewinnung und Außerbetriebnahme. Arbeit ohne gültiges Zertifikat ist ein direkter Befund bei einer ILT-Kontrolle oder einem BRL-100-/STEK-Audit.
Was geschieht mit dem zurückgewonnenen Mittel?
Zurückgewonnenes Kältemittel verschwindet nicht — es erhält eine von drei Routen:
1. Recyceln — nach einer einfachen Reinigung (Filtern, Trocknen) intern in einem vergleichbaren System wiederverwenden. 2. Regenerieren — von einem spezialisierten Unternehmen bis zur Neuwertspezifikation reinigen lassen, sodass es wieder als vollwertiges Kältemittel verkauft werden darf. 3. Vernichten — Abtransport zu einer zugelassenen Verarbeitungsanlage, vor allem für stark verunreinigte oder auslaufende Mittel.
Welche Route passt, hängt von der Qualität und dem Typ ab. Mit der Quotenverknappung unter EU 2024/573 wird regeneriertes Kältemittel zudem kommerziell interessanter: Es zählt nicht zum Quotum für neu produziertes Gas.
Rückgewinnung gehört in die Bilanz
Jede Rückgewinnung ist eine Änderung in Ihrer Kältemittelbilanz. Das Mittel verlässt die Anlage und geht in Ihren eigenen Vorratszylinder, an ein Regenerationsunternehmen oder zur Vernichtung. Erfassen Sie das nicht, geht Ihre Bilanz nicht auf — und eine nicht aufgehende Bilanz ist genau das, wonach ein Auditor nachfragt. Registrieren Sie also pro Eingriff: wie viele Kilo, welcher Typ und das Ziel.
Wie Koldwerk das unterstützt
In Koldwerk ist die Rückgewinnung ein Änderungstyp in der Kältemittelverwaltung. Bei einem Arbeitsauftrag, bei dem Sie Kältemittel zurückgewinnen, buchen Sie die zurückgewonnene Menge auf den richtigen Zylinder oder das richtige Ziel, sodass die kg- und CO₂-Äquivalent-Bilanz pro Typ automatisch aufgeht. Die Änderung landet im append-only Audit-Trail und im BRL-100-Auditpaket — nachweisbar, nicht nur beabsichtigt.
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Haftungsausschluss: praktische Erläuterung auf Basis der Verordnung (EU) 517/2014 und (EU) 2024/573. Durchführungsanforderungen rund um Zertifizierung und Verarbeitung können sich ändern — konsultieren Sie die amtliche Quelle, Ihre Zertifizierungsstelle oder die ILT für die geltende Fassung. Keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Ist es verpflichtend, Kältemittel zurückzugewinnen?
Ja. Die F-Gase-Verordnung verbietet das Ablassen von F-Gasen in die Atmosphäre. Bei Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme einer Anlage muss das Kältemittel von zertifiziertem Personal zurückgewonnen werden, damit es wiederverwendet, regeneriert oder vernichtet werden kann.
Wer darf Kältemittel zurückgewinnen?
Ein Monteur mit gültigem F-Gase-Personenzertifikat (BRL 200, Kategorie A1/A2/B/C je nach Art der Arbeit), der bei einem Unternehmen mit F-Gase-Betriebszertifikat tätig ist. Ohne Zertifikat dürfen Sie keine Kältemittel-Arbeiten ausführen.
Was geschieht mit zurückgewonnenem Kältemittel?
Es wird recycelt (nach einer einfachen Reinigung intern wiederverwendet), regeneriert (von einem spezialisierten Unternehmen bis zur Neuwertspezifikation gereinigt) oder in einer zugelassenen Anlage vernichtet. Welche Route gilt, hängt von der Qualität und dem Typ des Mittels ab.
Muss die Rückgewinnung in die Kältemittelbilanz?
Ja. Rückgewinnung ist eine Änderung, die in Ihre aufgehende Kältemittelbilanz einfließt: Das Mittel verlässt die Anlage und geht zurück in den Bestand, an ein Regenerationsunternehmen oder zur Vernichtung. Ohne diese Erfassung geht Ihre Bilanz nicht auf und fällt beim Audit auf.