Feste Leckerkennung: wann ist ein Leckerkennungssystem Pflicht?
Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent verlangt die F-Gase-Verordnung ein festes Leckerkennungssystem. Was zählt, wie viele Kilogramm das sind und wie es Ihre Lecksuche-Frequenz halbiert.
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Die meisten Monteure kennen die drei Lecksuche-Schwellen auswendig. Weniger bekannt ist die vierte Pflicht, die zur höchsten Schwelle gehört: ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent muss ein festes Leckerkennungssystem vorhanden sein. Dieser Artikel erklärt, wann das gilt, wie viele Kilogramm das je Kältemittel sind und was das System für Ihre Prüffrequenz bringt.
Die Schwelle: 500 Tonnen CO₂-Äquivalent
Die F-Gase-Verordnung knüpft die Schwere der Pflichten an das CO₂-Äquivalent der Anlage — nicht an die Kilogramm Kältemittel selbst. Für die regelmäßige Lecksuche gelten drei Schwellen: ab 5 Tonnen jährlich, ab 50 Tonnen halbjährlich, ab 500 Tonnen alle drei Monate. Bei dieser höchsten Schwelle kommt eine Anforderung hinzu: ein festes, automatisches Leckerkennungssystem, das den Betreiber oder das Installationsunternehmen alarmiert, sobald ein Leck auftritt.
Wie viele Kilogramm sind 500 Tonnen?
Da die Schwelle in CO₂-Äquivalent ausgedrückt ist, unterscheidet sich der Kipppunkt je Kältemittel. Der GWP-Wert erledigt die Rechenarbeit:
- R-32 (GWP 675): 500.000 ÷ 675 ≈ 740 kg
- R-410A (GWP 2.088): 500.000 ÷ 2.088 ≈ 240 kg
- R-404A (GWP 3.922): 500.000 ÷ 3.922 ≈ 128 kg
Eine industrielle Kühl- oder Gefrieranlage mit R-404A liegt also schon bei rund 128 kg im Regime mit fester Leckerkennung — während ein R-32-System diese Grenze erst bei weit über 740 kg erreicht. Das ist zugleich ein Argument, beim Austausch auf ein Kältemittel mit niedrigerem GWP zu schauen: nicht nur wegen der Quote, sondern auch um aus der schwersten Compliance-Kategorie herauszubleiben.
Was gilt als festes Leckerkennungssystem?
Gemeint ist ein dauerhaft montiertes, automatisches System, das Kältemittel in der Luft erkennt und Alarm auslöst — etwa ein Gasdetektionssensor im Maschinenraum, der auf eine Zentrale meldet. Ein tragbarer Schnüffeldetektor, den der Monteur mitbringt, zählt nicht: das ist Werkzeug für die regelmäßige Prüfung, kein festes System. Das feste System muss mindestens alle zwölf Monate auf einwandfreie Funktion geprüft werden, und diese Prüfung gehört ins Anlagenlogbuch.
Der Vorteil: halbierte Prüffrequenz
Ein festes Leckerkennungssystem ist nicht nur oberhalb von 500 Tonnen Pflicht — unterhalb dieser Schwelle ist es eine kluge Wahl. Mit einem zugelassenen System darf die vorgeschriebene Lecksuche-Frequenz nämlich halbiert werden. Eine Anlage mit 60 Tonnen CO₂-Äquivalent, die normalerweise halbjährlich geprüft werden muss, kann mit festem Leckerkennungssystem zurück auf jährlich. Bei größeren Anlagen spart das echte Serviceeinsätze pro Jahr.
Wie Koldwerk das nachhält
Koldwerk berechnet pro Anlage das CO₂-Äquivalent aus Kältemitteltyp und Füllmenge, sodass Sie sofort sehen, welche Systeme über der 500-Tonnen-Grenze liegen. Pro Anlage erfassen Sie, ob ein festes Leckerkennungssystem vorhanden ist; die abgeleitete Lecksuche-Frist berücksichtigt das. So laufen Sie nicht Gefahr, eine Anlage zu selten — oder unnötig oft — prüfen zu lassen.
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Haftungsausschluss: praktische Erläuterung auf Basis der Verordnungen (EU) 517/2014 und (EU) 2024/573. Schwellenwerte und Durchführungsanforderungen können sich durch Durchführungsbeschlüsse ändern — konsultieren Sie die amtliche Quelle oder Ihre Zertifizierungsstelle für die geltende Fassung. Keine Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist ein festes Leckerkennungssystem Pflicht?
Ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent an F-Gasen in einer Anlage. Das folgt aus der F-Gase-Verordnung (EU 517/2014, fortgeführt unter EU 2024/573). Unterhalb dieser Schwelle ist ein festes System nicht Pflicht, aber zulässig — und es halbiert Ihre vorgeschriebene Lecksuche-Frequenz.
Wie viele Kilogramm Kältemittel sind 500 Tonnen CO₂-Äquivalent?
Das hängt vom Kältemittel ab. Für R-32 (GWP 675) sind es etwa 740 kg, für R-410A (GWP 2.088) rund 240 kg und für R-404A (GWP 3.922) bereits circa 128 kg. Je höher der GWP, desto früher erreichen Sie die Schwelle.
Wie oft muss das Leckerkennungssystem selbst geprüft werden?
Das feste Leckerkennungssystem muss mindestens einmal alle zwölf Monate auf einwandfreie Funktion geprüft werden. Diese Prüfung gehört, wie die Lecksuche selbst, ins Anlagenlogbuch.
Ersetzt ein Leckerkennungssystem die regelmäßige Lecksuche?
Nein. Die regelmäßige Lecksuche durch einen zertifizierten Monteur bleibt Pflicht. Mit einem zugelassenen festen Leckerkennungssystem darf die Frequenz dieser Prüfungen jedoch halbiert werden.