Was fällt unter den BRL-100-Zertifizierungsscope, und was nicht?
Ein konkreter Überblick, welche Anlagentypen, Kältemittel und Tätigkeiten innerhalb des BRL-100-Scopes fallen (Kälteanlagen, Klimatisierung, Wärmepumpen, mobile Anwendungen) und welche Situationen wahrscheinlich außerhalb fallen, wie Arbeiten an eigenen Anlagen ohne externe Kunden.
BRL 100 und STEK sind niederländische nationale Zertifizierungsschemata — volle Unterstützung gibt es heute nur für NL. Siehe unsere ehrliche Länder-Abdeckung.
BRL 100 klingt wie ein klar abgegrenztes Gütezeichen, aber in der Praxis stoßen Installationsbetriebe häufig auf Grenzfälle: Fällt diese eine Wärmepumpe darunter, und gilt die Pflicht auch, wenn Sie nur an Ihrem eigenen Betriebsgebäude arbeiten? Dieser Artikel stellt zusammen, welche Tätigkeiten, Anlagen und Situationen innerhalb des BRL-100-Scopes fallen — und welche (wahrscheinlich) außerhalb fallen. Für die Grundlagen dessen, was BRL 100 ist, siehe was ist BRL 100?
Die Kernregel: Kältemittelkreislauf + für Dritte
BRL 100 ist die Beurteilungsrichtlinie hinter dem gesetzlich verpflichtenden F-Gase-Betriebszertifikat. Laut dem Informatiepunt Leefomgeving (IPLO) (opent in nieuw tabblad) und dem Ondernemersplein (opent in nieuw tabblad) ist der Kern einfach formuliert: Sobald ein Unternehmen oder Selbstständiger Handlungen am Kältemittelkreislauf für einen Auftraggeber (Dritten) vornimmt, ist das Betriebszertifikat verpflichtend. Zwei Elemente sind also entscheidend — WAS Sie tun (betrifft es die Kältemittelfüllung oder den Kreislauf) und für WEN Sie es tun (ein Kunde, oder Sie selbst).
Welche Anlagentypen fallen darunter?
Auf Basis der offiziellen Erläuterungen von Kiwa (opent in nieuw tabblad), Techniek Nederland (opent in nieuw tabblad) und DEKRA (opent in nieuw tabblad) fallen zumindest die folgenden Anlagen unter den Scope:
- Ortsfeste Kälte- und Gefrieranlagen
- Klimaanlagen und Klimatisierung
- Ortsfeste Wärmepumpen (Luft-Wasser, Boden-Wasser) — siehe auch Wärmepumpe: Wartung und Logbuch Pflicht?
- Brandschutzgeräte, die mit F-Gasen oder alternativen Löschmitteln arbeiten
Mit BRL 100 Version 3.0 wird der Scope zum 31. August 2026 weiter auf mobile Kälteanwendungen ausgeweitet: leichte Kühlfahrzeuge, Reefer (Kühlcontainer) und gekühlte Eisenbahnwaggons. Bis zu diesem Datum bleibt der aktuelle Scope (Version 2.0, ohne mobile Anwendungen) in Kraft; Zertifizierungsstellen stellen ab dem 31. August 2026 keine neuen Version-2.0-Zertifikate mehr aus, und bestehende Version-2.0-Zertifikate bleiben spätestens bis zum 31. August 2028 gültig. Fragen Sie bei Ihrer Zertifizierungsstelle nach oder in BRL 100 in 2026: was ändert sich?, was das konkret für Ihr Unternehmen und eine eventuelle Übergangsfrist bedeutet.
Welche Kältemittel fallen darunter?
Der Scope ist breiter als nur F-Gase. Neben fluorierten Treibhausgasen fallen auch natürliche Kältemittel unter die Richtlinie: Kohlenwasserstoffe (wie Propan/R-290), Kohlendioxid (CO2/R-744) und Ammoniak (NH3). Einen Vergleich dieser Mittel finden Sie in natürliche Kältemittel: R-290, R-744 und Ammoniak im Vergleich. Arbeiten Sie ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln, entkommen Sie also nicht automatisch der BRL 100 — die Richtlinie ist mittelunabhängig, sobald es um kältetechnische Anlagen geht.
Welche Tätigkeiten fallen darunter?
Der Scope betrifft nicht nur „Installieren“, sondern das gesamte Tätigkeitsspektrum am Kältemittelkreislauf:
- Installation neuer Geräte
- Wartung und Service
- Reparatur
- Lecksuche und Inspektion
- Außerbetriebnahme
- Rückgewinnung von Kältemittel (siehe auch Kältemittel zurückgewinnen: die Regeln)
Tätigkeiten, die den Kältemittelkreislauf nicht betreffen — denken Sie an rein elektrische Arbeiten, mechanische Aufhängung oder bauliche Anpassungen rund um eine Anlage — werden in den konsultierten Quellen nicht ausdrücklich als innerhalb oder außerhalb des Scopes benannt. Wir wagen dazu keine eindeutige Aussage; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Zertifizierungsstelle nach.
Was fällt (wahrscheinlich) nicht unter BRL 100?
Arbeit an eigenen Anlagen (Eigenregie). Dies ist die konkreteste Ausnahme, die aus den Quellen hervorgeht: Die gesetzliche Pflicht gilt für Arbeit „für Dritte — Auftraggeber“. Ein Unternehmen, das ausschließlich an seinen eigenen Kälteanlagen arbeitet — zum Beispiel eine Supermarktkette mit einem eigenen technischen Dienst, der keine Dienstleistungen an externe Kunden erbringt — scheint auf Basis dieser Formulierung nicht unter die gesetzliche BRL-100-Zertifizierungspflicht zu fallen. Achtung: Das entbindet ein Unternehmen nicht automatisch von anderen Pflichten, wie dem Personenzertifikat des Monteurs (siehe BRL 200 F-Gase-Personenzertifikat) oder der Logbuchpflicht für die Anlage selbst. Nehmen Sie bei Zweifeln über Ihre spezifische Situation Kontakt mit einer Zertifizierungsstelle auf.
Keine gesonderte Mindestmenge Kältemittel für die Zertifizierungspflicht selbst. Wichtig, zwei Dinge nicht zu verwechseln: Es gibt zwar eine CO2-Äquivalent-Schwelle, die bestimmt, wie oft eine Lecksuche verpflichtend ist (siehe F-Gase-Lecksuche: wie oft ist sie Pflicht? und die GWP-Werte-Tabelle für die zugrunde liegende Berechnung). Aber für die Frage „Braucht mein Unternehmen ein BRL-100-Zertifikat“ fanden wir in den konsultierten offiziellen Quellen keine gesonderte Mindestmenge — die Pflicht scheint zu entstehen, sobald Sie für Dritte am Kältemittelkreislauf arbeiten, unabhängig von der Füllung. Bestätigen Sie dies für Ihre Situation bei Ihrer CI, bevor Sie darauf Entscheidungen stützen.
BRL 100 ist nicht dasselbe wie STEK oder BRL K25000
Ein paar häufige Scope-Verwechslungen im Überblick:
- STEK ist ein separates, älteres Prüfrahmenwerk mit einem eigenen Scope-Schwerpunkt auf kältetechnikspezifische Fachkunde. Siehe STEK vs. BRL 100 für den vollständigen Unterschied.
- BRL K25000 betrifft CO-Sicherheit bei Gasverbrennungsanlagen unter dem Gasketelwet und hat nichts mit Kältemitteln zu tun — siehe was ist das Gasketelwet?.
- ISO 9001 ist ein generisches Qualitätsmanagementsystem, kein Ersatz für das gesetzlich verpflichtende F-Gase-Betriebszertifikat — siehe BRL 100 vs. ISO 9001.
Selbstständig? Dieselben Scope-Regeln
Arbeiten Sie als Selbstständiger in der Kältetechnik für Auftraggeber, gilt dieselbe „für Dritte“-Regel: Sie brauchen sowohl das Personenzertifikat als auch das Betriebszertifikat. Die vollständige Erklärung steht in Selbstständiger in der Kältetechnik: Zertifikate und Versicherungen.
Wie Koldwerk dabei hilft
Ob eine Anlage innerhalb oder außerhalb Ihres BRL-100-Scopes fällt, ist eine juristische Frage, die Ihre Zertifizierungsstelle beantworten muss — aber sobald die Antwort „ja“ lautet, müssen Sie das nachweisbar verwalten. Die Anlagenverwaltung von Koldwerk lässt Sie pro Anlage festlegen, ob sie innerhalb des BRL-100-Scopes fällt, sodass Ihr Dossier und Ihr Kältemittel-Modul automatisch die richtigen Felder und Kontrollen anwenden.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel ist eine praktische Erläuterung auf Basis der offiziellen Erläuterungen von Kiwa, Techniek Nederland, DEKRA und dem Informatiepunt Leefomgeving (IPLO). Für Grenzfälle — wie Eigenregie-Situationen, mobile Anwendungen oder Tätigkeiten, die den Kältemittelkreislauf nicht direkt betreffen — ist die Erklärung Ihrer eigenen Zertifizierungsstelle maßgeblich, nicht dieser Artikel.
Häufig gestellte Fragen
Fällt eine Wärmepumpe unter BRL 100?
Ja. Ortsfeste Wärmepumpen (Luft-Wasser und Boden-Wasser) werden ausdrücklich als Teil des BRL-100-Scopes genannt, neben Kälteanlagen, Klimaanlagen/Klimatisierung und bestimmten Brandschutzgeräten.
Muss ich BRL 100 haben, wenn ich nur an Anlagen meines eigenen Unternehmens arbeite?
Auf Basis der offiziellen Erläuterung gilt die gesetzliche Zertifizierungspflicht für Arbeiten „für Dritte/Auftraggeber“. Arbeiten Sie ausschließlich an eigenen Anlagen ohne externe Kunden, scheint die BRL-100-Pflicht nicht zu gelten — bestätigen Sie dies aber für Ihre spezifische Situation bei einer Zertifizierungsstelle, und beachten Sie, dass andere Pflichten (wie das Personenzertifikat des Monteurs) separat weiter gelten.
Gibt es eine Mindestmenge Kältemittel, unter der BRL 100 nicht verpflichtend ist?
Für die Zertifizierungspflicht selbst fanden wir in den konsultierten Quellen keine gesonderte Mindestmenge. Verwechseln Sie das nicht mit der CO2-Äquivalent-Schwelle, die bestimmt, wie oft eine Lecksuche verpflichtend ist (5/50/500 Tonnen) — das ist eine andere Regel, siehe den Artikel über die Lecksuche-Frequenz.
Fallen mobile Kälteanlagen wie Kühlwagen und Reefer unter BRL 100?
Ab dem 31. August 2026 ja: Mit BRL 100 Version 3.0 wird der Scope auf mobile Kälteanwendungen wie leichte Kühlfahrzeuge, Reefer (Kühlcontainer) und gekühlte Eisenbahnwaggons ausgeweitet. Bis zu diesem Datum fallen diese mobilen Anwendungen noch nicht unter den (Version-2.0-)Scope. Fragen Sie bei Ihrer CI nach, was das konkret für Ihr Unternehmen und eine eventuelle Übergangsfrist bedeutet.
Gilt BRL 100 auch für natürliche Kältemittel wie Propan oder CO2?
Ja. Der Scope ist nicht auf F-Gase beschränkt, sondern umfasst auch Kohlenwasserstoffe (wie Propan/R-290), Kohlendioxid (CO2/R-744) und Ammoniak (NH3).
Ist BRL 100 dasselbe wie das gesetzliche F-Gase-Betriebszertifikat?
Ja, das Betriebszertifikat, das das Gesetz für Arbeiten an F-Gase-Anlagen für Dritte verlangt, IST das BRL-100-Zertifikat — es ist keine separate, zusätzliche Zertifizierung neben BRL 100.